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Versicherungsrecht

Viele Menschen haben eine Haftpflicht- ,Hausrat- , Gebäude- , Lebens-, Berufsunfähigkeits- , Unfall-, KFZ- oder Rechtsschutzversicherung. Die wichtigste Frage ist oft: Ist ein Schaden oder ein Ereignis versichert und zahlt die Versicherung? Die Antwort hierauf geben wir Ihnen mit Hilfe des Versicherungsrechts.

Schadensersatzforderungen

Unfallgeschädigte haben weniger Schwierigkeiten, bei Totalschaden und Kauf eines Ersatzfahrzeuges den gesamten Wiederbeschaffungswert einschließlich Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen.

Seit dem 1.8.2002 werden Mehrwertsteuerbeträge im Rahmen von Schadensersatzforderungen nur dann und nur in der Höhe erstattet, wie sie tatsächlich vom Geschädigten gezahlt werden müssen. Wenn ein Geschädigter nach einem Unfall sein Auto selbst oder nicht repariert und nach Gutachten abrechnet, erhält er nicht die Mehrwertsteuer aus den Reparaturkosten, wie sie im Gutachten genannt werden. Auch wenn er sich im Totalschadensfall ein anderes Auto ohne Mehrwertsteuer kaufte, z. B. von Privat, erhielt er nur den Netto - Wiederbeschaffungswert erstattet.
Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.3.2005 entschied dieser, dass der Geschädigte, wenn er sich einen Ersatzwagen kauft, der mindestens so viel kostet, wie der Brutto-Wiederbeschaffungswert ausmacht, auch diesen Brutto-Wiederbeschaffungswert (natürlich abzüglich Restwert des beschädigten Autos) erhält, ganz gleich wie viel Mehrwertsteuer der Geschädigte tatsächlich bezahlen musste.

Krankenversicherungsbeiträge



Gute Nachrichten für Steuerzahler, die hohe Krankenversicherungsbeiträge zahlen

Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Beschluss vom 14.12.2005 ein Revisionsverfahren ausgesetzt, um dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Beantwortung vorzulegen, ob die Beschränkung des Sonderausgabenabzuges von Krankenversicherungsbeiträgen verfassungswidrig ist. Es meint, die gesetzlichen Höchstbeträge, die dafür vorgesehen sind, würden dem Steuerpflichtigen nicht ermöglichen, in angemessenem Umfang Krankenversicherungsschutz zu erlangen. Abzuwarten bleibt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Es empfiehlt sich aber jetzt schon, vorsorglich gegen entsprechende Steuerbescheide unter Bezugnahme auf diese Vorlage Einspruch einzulegen.

Hesse - Bagin