Ihr Anwalt in Schwäbisch Gmünd in wichtigen Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht,
Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht und Zwangsvollstreckungen
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Die wichtigsten Rechtsgebiete unserer Kanzlei

Arbeitsrecht Familienrecht Verkehrsrecht
Baurecht Strafrecht Ordnungswidrigkeiten
Versicherungsrecht Kaufrecht Mietrecht
Erbrecht Leasing Grundstücksrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verwaltungsrecht Sozialrecht
Ausländerrecht Gesellschaftsrecht Handelsrecht

Welche Lebensbereiche werden von welchen Rechtsgebieten umfasst?

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft alle diejenigen, die unselbständig beschäftigt sind, Arbeiter, Angestellte und jeden Arbeitnehmer auf der einen Seite. Auf der anderen Seite jeden, der ein Unternehmen selbständig führt und andere Personen darin beschäftigt. Der Inhalt des Arbeitsvertrages, der Lohn oder das Gehalt des Arbeitnehmers, die Mitbestimmung, Fragen des Betriebsrates, der Kündigung des Arbeitsvertrages, des Mutterschutzes oder des Schutzes von Schwerbehinderten, Teilzeitarbeit, Urlaub, Überstunden, Abmahnungen, Zeugnisse u.a. werden vom Arbeitsrecht geregelt.



Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen miteinander Verwandten oder verheirateten Personen. Insbesondere umfasst es die Gebiete der Scheidung, des Unterhalts für Kinder, Unterhalt für den Ehegatten, den Ausgleich des in einer Ehe erworbenen Vermögens, die Verteilung des Hausrats, das elterliche Sorgerecht über Kinder, das Umgangsrecht mit Kindern, die Vaterschaftsfeststellung, den Namen der Kinder, die Trennung und - außerhalb der Kleinfamilie - auch Unterhaltsverpflichtungen zwischen Erwachsenen Kindern und ihren Eltern und Großeltern und Enkelkindern.

Betroffen sind davon auch die Lebenspartnerschaften.

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht umfasst alles was mit dem Straßenverkehr zu tun hat: Führerschein, Autokauf, Autoleasing, Unfall, Schadensregulierung, Geschwindigkeits- überschreitungen, Rotlichtverstöße, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrs- straftaten, Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Alkohol im Straßenverkehr, MPU, Autoreparatur, Kfz-Versicherung u.a.

Baurecht

Das Baurecht besteht aus einer privatrechtlichen und einer öffentlich-rechtlichen Seite. Das private Baurecht betrifft die Beziehungen eines Bauherren zu den Handwerkern, den Inhalt des Bauvertrages, die Vergütung des Unternehmers, den Vertragsumfang, die Verpflichtungen zur Zahlung von Abschlagszahlungen, die Rechnung über die Vergütung, die Sachmängelhaftung, Fehler am Bau, Nachtragsaufträge, Sicherheitsleistungen u.a.

Das öffentliche Baurecht betrifft in erster Linie die Baugenehmigung oder die Nutzungsgenehmigung. Wer darf wie bauen, ist ein Bebauungsplan zu beachten oder eine Veränderungssperre.

Versicherungsrecht

Viele Menschen haben eine Haftpflicht- ,Hausrat- , Gebäude- , Lebens-, Berufsunfähigkeits- , Unfall-, KFZ- oder Rechtsschutzversicherung. Die wichtigste Frage ist oft: Ist ein Schaden oder ein Ereignis versichert und zahlt die Versicherung? Die Antwort hierauf geben wir Ihnen mit Hilfe des Versicherungsrechts.

Kaufrecht

Vom Kaufrecht ist jede Person fast täglich betroffen. Wichtig wird es aber in der Regel erst dann, wenn Gegenstände des nicht alltäglichen Bedarfes gekauft werden, z.B. Autos, Computer und sonstige hochwertige Gegenstände. Wenn beim Kauf solcher Sachen diese einen Fehler aufweisen, tritt die Sachmängelhaftung ein (früher: Gewährleistung).

Mietrecht

Die Miete einer Wohnung oder eines PKW's sind der häufigste Fall, mit dem der Bürger beim Mietrecht zu tun hat. Maßgebend ist der Inhalt des Mietvertrages. Nebenkosten, Renovierungspflichten, Schönheitsreparaturen, Dauer des Mietvertrages, Mieterhöhung und Untermiete sind wichtige Fragen im Bereich der Miete einer Wohnung. Das Wohnungsmietrecht ist durch den Mieterschutz geregelt. Diesen gibt es nicht im Gewerberaum-Mietrecht.

Erbrecht

Testament, gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Pflichtteil und Ausschlagung sind die zentralen Begriffe des Erbrechts. Für die ältere Generation geht es um die interessengerechte Verteilung des Nachlasses durch Testament oder Erbvertrag, für Erben um die Feststellung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Leasing

Leasing ist der englische Begriff für die Miete. Der Verbraucher hat mit dem Leasing höchstens insoweit zu tun, als er einen PKW geleast hat. Unternehmer hingegen leasen auch Maschinen und sonstige Anlagen.

Grundstücksrecht

Betroffen von diesem Rechtsgebiet sind Eigentümer eines Grundstücks, bebaut oder unbebaut, eines Wohnhauses, eines Fabrikgebäudes, oder einer Eigentumswohnung. Auch auf diesem Gebiet gibt es häufig Streit um Sachmängelhaftung, wenn nämlich ein Grundstück, insbesondere ein bebautes Grundstück verkauft wurde und das Gebäude Fehler aufweist. Grundstücke sind häufig dann mangelhaft, wenn sie mit sogenannten Altlasten versehen sind.

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen des Bürgers zum Staat. Baugenehmigungen fallen darunter, Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer, Asylverfahren, Genehmigungen für Gewerbebetriebe, Gewerbeaufsicht, Umwelt-schutz u.a.

Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt den Bereich der Renten, der Sozialhilfe, ALG II, der Schwerbehinderten, Krankenversicherung u.a.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht betrifft ebenfalls Kaufleute, aber auch andere Selbständige, wie Handwerker, Freiberufler und teilweise auch Eheleute. Wenn mehrere Personen sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammen tun, dann ist in der Regel eine Gesellschaft gegründet. Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die OHG (offene Handelsgesellschaft), die KG (Kommanditgesellschaft) - häufig anzutreffen als GmbH und Co KG, Die KG aA (KG auf Aktien), die stille Gesellschaft, die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Genossenschaft, die im Vordringen befindliche englische Limited (Ltd.), die Genossenschaft und auch die Partnerschaftsgesellschaft, in der sich Freiberufler zusammenschließen können. Wichtig bei einer Gesellschaft ist der Inhalt des Gesellschaftsvertrages. Streit gibt es regelmäßig bei der Auseinandersetzung von Gesellschaften in Bezug auf Abfindungen von Gesellschaftsanteilen u.a.

Handelsrecht

Das Handelsrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten, insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Gegenständen zwischen verschiedenen Unternehmen, dem Transport von Gegenständen, den Rechtsbeziehungen der Handelsvertreter und Vertragshändler, und der Lagerung von Gegenständen.

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